Mitbewerber

Als Mitbewerber werden Unternehmen bezeichnet, die ein Konkurrenzprodukt anbieten oder an der gleichen Zielgruppe aktiv sind.

Wenn ein Kontakt als Mitbewerber identifiziert ist, wird er der Gruppe Mitbewerber zugeordnet und automatisch auch an die Mitbewerberverwaltung übergeben.

§ DSGVO:  Sie sollten keine Personen als Mitbewerber erfassen/kategorisieren, sondern nur Unternehmen, ansonsten müssen Sie laut DSGVO und Datenschutz grundsätzlich die Einwilligung der Person einholen und der Informationspflicht (Artt. 13 bzw. 14 DSGVO) nachkommen!