Im Modul Kontakte erhalten Sie eine umfassende und komplette Übersicht zu allen Arten von Kontakten und Organisationseinheiten. Sie können damit alle Kontakte Ihres Unternehmens, die für Ihre Vertriebsaktivitäten wichtig sind, zentral verwalten.
Kontakte

Beziehungen zwischen Kontakten und anderen Objekten
Auch externe Kontakte können zentral verwaltet werden. Zu jedem Unternehmen können mehrere Ansprechpartner (Mitarbeiter) erfasst werden. Die Personenverwaltung enthält Informationen, die zum einen direkt die Person betreffen, wie geschäftliche und private Adressdaten und zum anderen die Zuordnung zu einer Firma oder Abteilung anzeigen. Das Modul bietet Schnittstellen zu Microsoft Word zur Erstellung von allgemeinen Dokumenten und alle Arten von Korrespondenzen. Durch die integrierte Schnittstelle zur Groupware haben Sie zudem die Möglichkeit, alle Adressdaten z.B. mit MS Outlook abzugleichen.
Bei allen Kontakten ist deren Beziehung zu Vertrieb und Marketing aufgeführt, wie auch bei Vertriebsvorgängen, Projektmappen und Marketingvorgängen immer Beziehungen zu Kontakten bestehen. Daneben können einem Kontakt diverse Merkmale, Dokumente, Produkte und Leistungen sowie weitere kontaktrelevante Informationen zugeordnet werden, die in anderen Modulen verwaltet werden.
Jedem Kontakt können Sie Aktivitäten zuordnen, die dann in Ihrem persönlichen Portal erscheinen, und Sie können den Kontakt entsprechend qualifizieren. Kontaktgespräche, Serienbriefe, Anrufe und Faxe lassen sich schnell an den Kontakten selbst oder an den Ansprechpartnern erstellen. Für jeden Kontakt können Sie beliebige Merkmale in Form von Notizen ablegen.
§ DSGVO: Beim Erfassen von Personen müssen Sie die DSGVO und den Datenschutz beachten! Siehe DSGVO-konformes Erfassen von Personen
Keine zwingende Informationspflicht bei Bestandskunden
Wurden Daten bereits vor dem 25.05.2018 erhoben (Bestandskunden, Marketingdatenbank usw.), dann ist es ab diesem Stichtag nicht erforderlich, die betreffenden Personen über die Verarbeitungsvorgänge mit einer „Standardinformation zum Datenschutz nach DSGVO“ zu informieren. Die Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (Deutschland) spricht davon, dass die “DSGVO keine pauschale Bestandsinformation ab 25. Mai 2018, also keinen ’Transparenz-Reset’ vorsieht“.
Erst wenn Daten ab dem 25.05.2018 neu erhoben werden, muss die betroffene Person im Rahmen der Informationspflichten umfassend nach Art. 13 (bei direkter Erhebung der Daten) oder Art. 14 (bei indirekter Erhebung) informiert werden (Quelle: dataprotect.at).