Das Hauptprinzip und die Voraussetzung für die Einhaltung der verschärften Datenschutzanforderungen ist, dass die Datenmenge auf ein Minimum reduziert wird., d.h. auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt wird. Auch wenn es bequem und verlockend ist, personenbezogene Merkmale als Freitext zu erfassen, müssen diese Daten nachverfolgbar und überprüfbar sein.
Tipp: Beachten Sie, dass beim Customizing möglichst nur solche Felder und Objekte für personenbezogene Daten angepasst werden, die Sie auch prüfen können. Ein Ergebnis der von Ihnen gewünschten Erweiterungen kann unter Umständen sein, dass auch diese Daten zusätzlich geschützt werden müssen und darüber zusätzlich Auskunft erteilt werden muss (erweiterte Betroffenenrechte).
Es ist unvermeidbar, dass sich der Customizingaufwand erhöht, wenn beispielsweise Auskunfts-Reports und Datenschutz-Komfortfunktionen an die geänderten oder zusätzlichen Objekte, die personenbezogene Daten repräsentieren, angepasst werden.