Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt den Nachweis einer rechtlichen Grundlage für den Zweck der Verarbeitung von personenbezogenen Daten (Art. 6 DSGVO). Hierfür stehen die folgenden Mittel zur Verfügung:
- Der Datenschutzdialog von Personen (Zusatzdaten/Datenschutz) dient dazu, Verwendungszwecke, erteilte oder nicht erteilte Einwilligungen, eine Mail- oder Serienmailsperre und ein Gültigkeitsdatum (Aufbewahrungsfrist oder Verfallsdatum) zu erfassen. Er ist zunächst leer und kann manuell oder funktional gesetzt werden.
- Das Protokoll des Verwendungszwecks dient der Dokumentation aller Änderungen mit Bezug zur jeweiligen Aktivität (z.B. Telefonat, Mail), IP-Adresse etc.
- Beim Import von Personen kann ihnen ein Verwendungszweck zugeordnet werden.

