Betroffenenrechte DSGVO-konform umsetzen

Ein wesentliches Ziel der europäischen DSGVO ist es, die sogenannten Betroffenenrechte gegenüber dem Datenverarbeiter zu stärken. Im Einzelnen sind dies

  • das Recht auf Auskunft (Art. 15),
  • das Recht auf Berichtigung (Art. 16),
  • das Recht auf Löschung (Art. 17) sowie
  • das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18).

Außerdem hat jede Person das Recht auf Widerspruch (Art. 21), womit jede zukünftige Datenverarbei­tung unzulässig wird.

Der Gesetzgeber verlangt eine unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Die Antwort sollte schriftlich, gegebenenfalls in elektronischer Form, jedoch mit hinreichender Datensicherheit gegeben werden.