Ein wesentliches Ziel der europäischen DSGVO ist es, die sogenannten Betroffenenrechte gegenüber dem Datenverarbeiter zu stärken. Im Einzelnen sind dies
- das Recht auf Auskunft (Art. 15),
- das Recht auf Berichtigung (Art. 16),
- das Recht auf Löschung (Art. 17) sowie
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18).
Außerdem hat jede Person das Recht auf Widerspruch (Art. 21), womit jede zukünftige Datenverarbeitung unzulässig wird.
Der Gesetzgeber verlangt eine unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Die Antwort sollte schriftlich, gegebenenfalls in elektronischer Form, jedoch mit hinreichender Datensicherheit gegeben werden.