Datenschutzvorfall

Wenn eine Verletzung des Datenschutzes erkannt wird, verlangt die DSGVO in jedem Fall, dass der Vorfall dokumentiert und in bestimmten Fällen sogar der Aufsichtsbehörde gemeldet wird. Dies erfordert eine ausführli­che Risikobewertung durch den Datenschutzbeauftragten, der über die Meldepflicht entscheidet. Die Geschäftsleitung, der der Vorfall zur Prüfung vorgelegt wird, ist im Sinne der DSGVO für Verletzungen des Datenschutzes verantwortlich, und daher obliegt ihr letztendlich auch die Entscheidung, ob der Vorfall gemeldet wird.

Parallel dazu müssen stets technische und organisatorische Gegenmaßnahmen zur Schadensbegrenzung eingeleitet werden, um solche Vorfälle künftig zu verhindern. Idealer­weise kommt es aufgrund bereits installierter technischer und organisatorischer Maßnahmen im Unterneh­men nie zu solch einem Vorfall.

Schema im CRM-Standard

Hinweis: In Ihrem Unternehmen sollte es bereits einen gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten doku­mentierten Prozess zum Umgang mit meldepflichtigen Datenschutzvorfällen geben.

Für die Erfassung von Datenschutzvorfällen steht ein Datenschutzvorgangstyp zur Verfügung. Falls die Meldung des Vorfalls über einen der üblichen Kanäle (Telefon, E-Mail usw.) eingeht, legen Sie bitte die entsprechende Aktivität an. Nutzen Sie im Falle einer E-Mail direkt im E-Mail-Connec­tor die Funktion Vorgang erzeugen/Datenschutzvorfall, um den Datenschutzvorgang vom Typ Datenschutzvorfall anzulegen.

Der dahinter liegende Prozess im Standard des JustRelate CRM leitet Sie durch die wichtigsten Schritte und dokumentiert so den Ablauf des gesamten Vorfalls.

Eingang Datenschutzvorfall

Für alle anderen Kanäle sollten Sie den Datenschutzvorgang mit der DSGVO-Funktion Datenschutzvor­fall direkt an der betreffenden Person erzeugen. Betrifft der Vorgang mehrere Personen, hinterlegen Sie sie als Kon­takte am Vorgang.

Datenschutzvorfall an einer Person erzeugen

Nehmen Sie im Vorgang alle Informationen auf, die den Vorfall betreffen, auch als beschreibenden Text. Unterscheiden Sie zwischen den betroffenen Personen und der übermittelnden Person (Übermittelt durch ...).